Zweijährige Fachschulen
Zweijährige Fachschulen sind wichtige Einrichtungen der beruflichen Weiterqualifizierung. Sie bauen in der Regel auf einer beruflichen Erstausbildung auf.
Sie orientieren sich am neuesten Stand des Anwendungsbezugs in Industrie, Handel und Verwaltung. Neben der Weiterbildung in beruflich relevanten Bereichen ist die Fortführung, Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen Bildung ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Dazu gehört auch der sichere Umgang mit der deutschen Sprache sowie Kenntnisse in der englischen Sprache.
Bei den Studierenden an Fachschulen handelt es sich in der Regel um Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Sie verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung. Mit dem Besuch der Fachschule verknüpfen sie das Ziel, die mit dem Abschluss der Fachschule verbundene Qualifikation zu erreichen und sind daher besonders motiviert.
Bildungsauftrag
Die Ausbildung an Zweijährigen Fachschulen trägt dazu bei, den steigenden Bedarf an beruflicher Fort- und Weiterbildung zu erfüllen und Fachkräfte für Aufgaben in Technik, Wirtschaft und Verwaltung, im Dienstleistungsbereich sowie im gestalterischen Bereich über schulische Ausbildungsgänge zu qualifizieren. Durch die Ausbildung sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft wirtschaftliche, technische, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Eine berufstypische Aufgabe für die Absolventen der Zweijährigen Fachschulen ist die Übernahme von Führungsaufgaben im mittleren Funktionsbereich.
Organisation
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform. Sie dauert in Vollzeitform vier Ausbildungshalbjahre, in der Teilzeitform in der Regel acht Ausbildungshalbjahre. Der Übergang von einer Organisationsform in die andere ist möglich. Beide Organisationsformen sind in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.
In der Vollzeitform werden wöchentlich ca. 34 Stunden Unterricht erteilt. Dies erfordert üblicherweise die Aufgabe jeglicher beruflicher Tätigkeit.
Der Unterricht in der Teilzeitform mit ca. 14 Wochenstunden findet in der Regel an zwei Abenden und samstags vormittags statt. Dadurch ist es möglich, den Beruf weiterhin auszuüben.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Ausbildung an Zweijährigen Fachschulen baut auf der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie auf einer einschlägigen mindestens eineinhalbjährigen beruflichen Tätigkeit auf.
Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule in Vollzeit- oder Teilzeitform setzt voraus:
1. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens
- eineinhalb Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren oder
- zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von drei Jahren oder
- zwei Jahren bei Facharbeiterberufen der ehemaligen DDR, die den Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule voraussetzten oder
- drei Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von zwei Jahren
oder
2. den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/zum staatlichen geprüften Assistenten in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von zwei Jahren.
Bei Zweijährigen Fachschulen in Teilzeitform kann die erforderliche entsprechende berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife kann die geforderte entsprechende Berufstätigkeit auf Antrag auf ein Jahr verkürzt werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Bewerberinnen oder Bewerber, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens siebenjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Zweijährige Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der beruflichen Schule durchgeführt, an der die Aufnahme beantragt wird.
Berufsbezeichnung
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung im
Fachbereich Gestaltung: Staatlich geprüfte Gestalterin / Staatlich geprüfter Gestalter
Fachbereich Technik: Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker
Fachbereich Wirtschaft: Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt
Gliederung der Zweijährigen Fachschulen
Die Zweijährigen Fachschulen sind in Fachbereiche, Fachrichtungen und Schwerpunkte gegliedert:
| FACHBEREICH GESTALTUNG | |
| Fachrichtung | Schwerpunkt(e) |
| Edelmetallgestaltung | Emaillieren Fassen
Gerät/Silberschmieden Gravieren Schmuck/Goldschmieden Ziselieren |
| Glasgestaltung | - |
| FACHBEREICH TECHNIK | |
| Fachrichtung | Schwerpunkt(e) |
| Bautechnik | Baubetrieb Hochbau
Stahlbetonbau Tiefbau Bausanierung und Denkmalpflege |
| Bekleidungstechnik | Fertigung Gestaltung
Produktmanagement |
| Biotechnik | - |
| Chemietechnik | Labortechnik |
| Produktionstechnik | |
| Umweltanalytik | |
| Drucktechnik | - |
| Elektrotechnik | Computersystem- und Netzwerktechnik Energietechnik und Prozessautomatisierung
Informations- und Kommunikationstechnik Prozessleittechnik/Mess- und Regelungstechnik Gebäudetechnik*) |
| Farb- und Lacktechnik | Gestaltung und Denkmalpflege |
| Feinwerktechnik | Optik-Elektronik Produktionsautomatisierung |
| Glas- und Fensterbautechnik | - |
| Glastechnik | Glasapparatebautechnik |
| Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik | - |
| Holztechnik | - |
| Kälteanlagentechnik | - |
| Karosserie- und Fahrzeugtechnik | - |
| Kunststoff- und Kautschuktechnik | - |
| Maschinentechnik | Allgemeiner Maschinenbau Automatisierungstechnik Fertigungstechnik Konstruktion Verfahrenstechnik Wirtschaft Mechatronik*) |
| Milchwirtschaft und Molkereitechnik | - |
| Sanitärtechnik | - |
| Umweltschutztechnik | Labortechnik Verfahrenstechnik Ökologietechnik*) Erneuerbare Energien*) |
| FACHBEREICH WIRTSCHAFT | |
| Fachrichtung | Schwerpunkt(e) |
| Agrarwirtschaft | - |
| Betriebswirtschaft | Controlling Finanzwirtschaft
Logistik Marketing Personalwirtschaft Wirtschaftsinformatik Touristik*) Bauwirtschaft*) Managementassistenz*) Unternehmensführung*) Finanzdienstleistungen*) |
| Catering/Systemverpflegung*) | - |
| Fremdenverkehrswirtschaft*) | - |
| Großhaushalt | - |
| Hotel- und Gaststättengewerbe | - |
Erwerb von Zusatzqualifikationen
Der erfolgreiche Besuch der Zweijährigen Fachschule eröffnet vielseitige Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten:
1. Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)
Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird Studierenden, die bei der Aufnahme in die Zweijährige Fachschule den Hauptschulabschluss nachweisen, der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
2. Fachhochschulreife
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird Studierenden, die den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
3. Ausbilder-Eignungsprüfung
Studierende können nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II durch eine Zusatzprüfung den Nachweis erbringen, dass sie über Kenntnisse nach der für die Fachrichtung einschlägigen "Ausbilder-Eignungsverordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung" verfügen. Das Zeugnis über die Ausbildereignungsprüfung wird sowohl von den Industrie- und Handelskammern als auch von den Handwerkskammern anerkannt.
4. Ergänzungsprüfung
Absolventen von Zweijährigen Fachschulen haben die Möglichkeit, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am Unterricht in einer weiteren Fachrichtung oder in einem weiteren Schwerpunkt des gleichen Fachbereiches teilzunehmen und eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Über Anrechnungsmöglichkeiten der vorherigen Ausbildung informiert die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Zweijährigen Fachschulen.
5. Anerkennung der Fachschulprüfung auf die Meisterprüfung im Handwerk
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschulausbildung wird auf die Meisterprüfung im Handwerk angerechnet und ermöglicht die Befreiung vom Teil II der Meisterprüfung.
Anrechnung von Abschlüssen an hessischen Zweijährigen Fachschulen
auf die Meisterprüfung im Handwerk
Stand: Februar 2006
| Fachrichtung Fachbereich: Technik | Schwerpunkt | Befreiung Teil II Handwerke |
| Bäckereitechnik | Bäcker Konditoren | |
| Bautechnik | Hochbau | Betonstein- und Terrazzohersteller Dachdecker Estrichleger Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Maurer und Betonbauer Stukkateure Wärme-, Kälte- u. Schallschutzisolierer Zimmerer |
| Bautechnik | Baubetrieb - Stahlbetonbau | Betonstein- und Terrazzohersteller Dachdecker Estrichleger Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Maurer und Betonbauer Stukkateure Wärme-, Kälte- u. Schallschutzisolierer Zimmerer |
| Bautechnik | Ingenieurbau/ Tiefbau | Brunnenbauer Maurer und Betonbauer Straßenbauer |
| Bautechnik | Tiefbau | Brunnenbauer Maurer und Betonbauer Straßenbauer |
| Bautechnik | Bausanierung und Denkmalpflege | keine Befreiung |
| Bekleidungstechnik | Damen- und Herrenschneider | |
| Bekleidungstechnik | Gestaltung - Fertigung | Damen- und Herrenschneider |
| Bekleidungstechnik | Produkt- management | Damen- und Herrenschneider |
| Bergbau | Maschinentechnik | Feinwerkmechaniker Metallbauer |
| Bergbau | Elektrotechnik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Brautechnik | Brauer und Mälzer | |
| Druck und Grafik | Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Flexografen Siebdrucker Steindrucker (fehlt in Hessen) | |
| Drucktechnik | Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Flexografen Siebdrucker | |
| Allgemeine Elektrotechnik, Energietechnik, Meß- und Regeltechnik, Elektronik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker | |
| Elektrotechnik | Meß- und Regelungstechnik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Prozeßleittechnik/ Meß- und Regelungstechnik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Energietechnik und Prozeßautomatisierung | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Energietechnik/ Energieelektronik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Energieelektronik | Elektromaschinenbauer Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Nachrichtentechnik/ Nachrichtenelektronik | Elektrotechniker Informationstechniker |
| Elektrotechnik | Informationselektronik | Elektrotechniker Informationstechniker |
| Elektrotechnik | Datenverarbeitungstechnik / Datenelektronik | Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Datenverarbeitungstechnik | Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Datenverarbeitungstechnik | Elektrotechniker Informationstechniker |
| Elektrotechnik | Gebäudetechnik | Elektrotechniker |
| Elektrotechnik | Informations- und Kommunikations- technik | Elektrotechniker Informationstechniker |
| Elektrotechnik | Computersystem- und Netzwerktechnik | Elektrotechniker Informationstechniker |
| Farben, Lacke, Anstrichstoffe/Farb- und Lacktechnik | Maler und Lackierer | |
| Farb- und Lacktechnik | Gestaltung und Denkmalpflege | Maler und Lackierer |
| Feinwerktechnik | Feinwerkmechaniker | |
| Feinwerktechnik | - Optik-Elektronik - Produktions-automatisierung | Feinwerkmechaniker |
| Fleischtechnik/ Fleischereitechnik | Fleischer | |
| Galvanotechnik | Galvaniseure | |
| Gerbereitechnik | Gerber | |
| Gestaltungstechnik | Metallgestaltung | Graveure Metallbildner |
| Gießereitechnik | Metall- und Glockengießer | |
| Glasbautechnik | Glaser | |
| Glastechnik | - Fensterbau/ Verglasungstechnik - Glasbautechnik | Glaser |
| Glas- und Fensterbautechnik | Glaser | |
| Glashüttentechnik | Glaser | |
| Glasinstrumententechnik | Glasbläser und Glasapparatebauer | |
| Glastechnik | Glasapparatebau | Glasbläser und Glasapparatebauer |
| Glastechnik | Glasapparatebautechnik | Glasbläser und Glasapparatebauer |
| Glastechnik | Glasgestaltung | Glas- und Porzellanmaler Glasveredler |
| Glasgestaltung | Glas- und Porzellanmaler Glasveredler | |
| Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik | Ofen- und Luftheizungsbauer Installateur und Heizungsbauer | |
| Hörgeräteakustik | Hörgeräteakustiker | |
| Holztechnik | Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Parkettleger Tischler Zimmerer | |
| Kälteanlagentechnik | Kälteanlagenbauer | |
| Kältetechnik | Kälteanlagenbauer | |
| Karosserie- und Fahrzeugbau / Karosserie- und Fahrzeugbautechnik | Karosserie- und Fahrzeugbauer | |
| Karosserie- und Fahrzeugtechnik | Karosserie- und Fahrzeugbauer | |
| Keramotechnik / Keramik | Keramiker | |
| Kraftfahrzeugtechnik | Kraftfahrzeugtechniker | |
| Kunststoff- und Kautschuktechnik | Keine Befreiung | |
| Landmaschinentechnik | Landmaschinenmechaniker | |
| Lederverarbeitung | Sattler und Feintäschner Schuhmacher | |
| Maschinenbau | Mühlenbautechnik | Feinwerkmechaniker |
| Allgemeiner Maschinenbau / Maschinentechnik | Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer Zweiradmechaniker | |
| Maschinentechnik | Allgemeiner Maschinenbau | Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer |
| Maschinentechnik | Automatisierungs-technik | Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer |
| Maschinentechnik | Fertigungstechnik - Konstruktion | Feinwerkmechaniker Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer |
| Maschinentechnik | Verfahrenstechnik | Kälteanlagenbauer |
| Maschinentechnik | Fertigungstechnik - Konstruktion - Verfahrenstechnik | Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer |
| Maschinentechnik | Versorgungstechnik | Installateur und Heizungsbauer Ofen- und Luftheizungsbauer |
| Maschinentechnik | Versorgungstechnik | Installateur und Heizungsbauer Klempner |
| Mechatronik | Elektrotechniker Feinwerkmechaniker | |
| Metallgestaltung | Schmuck und Gerät | Gold- und Silberschmiede |
| Müllerei | Müller | |
| Nachrichtentechnik | Elektrotechniker Informationstechniker | |
| Papiertechnik | Buchbinder | |
| Sanitärtechnik | Installateur und Heizungsbauer | |
| Schiffsbetriebstechnik | Behälter- und Apparatebauer Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Feinwerkmechaniker Installateur und Heizungsbauer Klempner Metallbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Zweiradmechaniker | |
| Spreng- und Sicherheitstechnik | Büchsenmacher Feinwerkmechaniker | |
| Stahlbautechnik | Metallbauer | |
| Stahlschiffbautechnik | Metallbauer | |
| Steintechnik | Steinmetzen und Steinbildhauer | |
| Strickerei | Stricker | |
| Textiltechnik | Stricker Weber | |
| Textilveredelungstechnik | Textilreiniger | |
| Webereitechnik, Webgestaltung | Weber | |
| Fachbereich Gestaltung Fachrichtung | Schwerpunkt | Befreiung Teil II Handwerke |
| Edelstein- und Schmuckgestaltung | Gold- und Silberschmiede Graveure Metallbildner | |
| Edelmetallgestaltung | - Emaillieren - Fassen - Gerät / Silber-schmieden - Gravieren - Schmuck / Goldschmieden - Ziselieren | Keine Befreiung |
| Glasgestaltung | Glas- und Porzellanmaler Glasveredler | |
| Glasveredelung und Glasgestaltung | Glas- und Porzellanmaler Glasveredler |
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung des Fachschulbesuchs ist im Rahmen folgender Regelungen möglich:
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·· Mauswiesel
Kompetenz-Orientierung