Zweijährige Fachschulen

Zweijährige Fachschulen sind wichtige Einrichtungen der beruflichen Weiterqualifizierung. Sie bauen in der Regel auf einer beruflichen Erstausbildung auf.

Sie orientieren sich am neuesten Stand des Anwendungsbezugs in Industrie, Handel und Verwaltung. Neben der Weiterbildung in beruflich relevanten Bereichen ist die Fortführung, Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen Bildung ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Dazu gehört auch der sichere Umgang mit der deutschen Sprache sowie Kenntnisse in der englischen Sprache.

Bei den Studierenden an Fachschulen handelt es sich in der Regel um Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Sie verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung. Mit dem Besuch der Fachschule verknüpfen sie das Ziel, die mit dem Abschluss der Fachschule verbundene Qualifikation zu erreichen und sind daher besonders motiviert.

Bildungsauftrag

Die Ausbildung an Zweijährigen Fachschulen trägt dazu bei, den steigenden Bedarf an beruflicher Fort- und Weiterbildung zu erfüllen und Fachkräfte für Aufgaben in Technik, Wirtschaft und Verwaltung, im Dienstleistungsbereich sowie im gestalterischen Bereich über schulische Ausbildungsgänge zu qualifizieren. Durch die Ausbildung sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft wirtschaftliche, technische, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Eine berufstypische Aufgabe für die Absolventen der Zweijährigen Fachschulen ist die Übernahme von Führungsaufgaben im mittleren Funktionsbereich.

Organisation

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform. Sie dauert in Vollzeitform vier Ausbildungshalbjahre, in der Teilzeitform in der Regel acht Ausbildungshalbjahre. Der Übergang von einer Organisationsform in die andere ist möglich. Beide Organisationsformen sind in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.

In der Vollzeitform werden wöchentlich ca. 34 Stunden Unterricht erteilt. Dies erfordert üblicherweise die Aufgabe jeglicher beruflicher Tätigkeit.

Der Unterricht in der Teilzeitform mit ca. 14 Wochenstunden findet in der Regel an zwei Abenden und samstags vormittags statt. Dadurch ist es möglich, den Beruf weiterhin auszuüben.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Ausbildung an Zweijährigen Fachschulen baut auf der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie auf einer einschlägigen mindestens eineinhalbjährigen beruflichen Tätigkeit auf.

Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule in Vollzeit- oder Teilzeitform setzt voraus:

1. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens

  • eineinhalb Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren oder
  • zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von drei Jahren oder
  • zwei Jahren bei Facharbeiterberufen der ehemaligen DDR, die den Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule voraussetzten oder
  • drei Jahren bei einer Berufsausbildung mit der Regelausbildungsdauer von zwei Jahren

oder

2. den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/zum staatlichen geprüften Assistenten in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von zwei Jahren.

Bei Zweijährigen Fachschulen in Teilzeitform kann die erforderliche entsprechende berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife kann die geforderte entsprechende Berufstätigkeit auf Antrag auf ein Jahr verkürzt werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Bewerberinnen oder Bewerber, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens siebenjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Zweijährige Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der beruflichen Schule durchgeführt, an der die Aufnahme beantragt wird.

Berufsbezeichnung

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung im

Fachbereich Gestaltung: Staatlich geprüfte Gestalterin / Staatlich geprüfter Gestalter

Fachbereich Technik: Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker

Fachbereich Wirtschaft: Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt

Gliederung der Zweijährigen Fachschulen

Die Zweijährigen Fachschulen sind in Fachbereiche, Fachrichtungen und Schwerpunkte gegliedert:

FACHBEREICH GESTALTUNG  
Fachrichtung Schwerpunkt(e)
Edelmetallgestaltung Emaillieren Fassen

Gerät/Silberschmieden

Gravieren

Schmuck/Goldschmieden

Ziselieren

Glasgestaltung -
FACHBEREICH TECHNIK  
Fachrichtung Schwerpunkt(e)
Bautechnik Baubetrieb Hochbau

Stahlbetonbau

Tiefbau

Bausanierung und Denkmalpflege

Bekleidungstechnik Fertigung Gestaltung

Produktmanagement

Biotechnik -
Chemietechnik Labortechnik
  Produktionstechnik
  Umweltanalytik
Drucktechnik -
Elektrotechnik Computersystem- und Netzwerktechnik Energietechnik und Prozessautomatisierung

Informations- und Kommunikationstechnik

Prozessleittechnik/Mess- und Regelungstechnik

Gebäudetechnik*)

Farb- und Lacktechnik Gestaltung und Denkmalpflege
Feinwerktechnik Optik-Elektronik Produktionsautomatisierung
Glas- und Fensterbautechnik -
Glastechnik Glasapparatebautechnik
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik -
Holztechnik -
Kälteanlagentechnik -
Karosserie- und Fahrzeugtechnik -
Kunststoff- und Kautschuktechnik -
Maschinentechnik Allgemeiner Maschinenbau Automatisierungstechnik Fertigungstechnik Konstruktion Verfahrenstechnik Wirtschaft Mechatronik*)
Milchwirtschaft und Molkereitechnik -
Sanitärtechnik -
Umweltschutztechnik Labortechnik Verfahrenstechnik Ökologietechnik*) Erneuerbare Energien*)
FACHBEREICH WIRTSCHAFT  
Fachrichtung Schwerpunkt(e)
Agrarwirtschaft -
Betriebswirtschaft Controlling Finanzwirtschaft

Logistik

Marketing

Personalwirtschaft

Wirtschaftsinformatik

Touristik*)

Bauwirtschaft*)

Managementassistenz*)

Unternehmensführung*)

Finanzdienstleistungen*)

Catering/Systemverpflegung*) -
Fremdenverkehrswirtschaft*) -
Großhaushalt -
Hotel- und Gaststättengewerbe -

*) Schulversuch

Erwerb von Zusatzqualifikationen

Der erfolgreiche Besuch der Zweijährigen Fachschule eröffnet vielseitige Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten:

1. Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)

Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird Studierenden, die bei der Aufnahme in die Zweijährige Fachschule den Hauptschulabschluss nachweisen, der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.

2. Fachhochschulreife

Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird Studierenden, die den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreichen.

3. Ausbilder-Eignungsprüfung

Studierende können nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II durch eine Zusatzprüfung den Nachweis erbringen, dass sie über Kenntnisse nach der für die Fachrichtung einschlägigen "Ausbilder-Eignungsverordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung" verfügen. Das Zeugnis über die Ausbildereignungsprüfung wird sowohl von den Industrie- und Handelskammern als auch von den Handwerkskammern anerkannt.

4. Ergänzungsprüfung

Absolventen von Zweijährigen Fachschulen haben die Möglichkeit, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am Unterricht in einer weiteren Fachrichtung oder in einem weiteren Schwerpunkt des gleichen Fachbereiches teilzunehmen und eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Über Anrechnungsmöglichkeiten der vorherigen Ausbildung informiert die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Zweijährigen Fachschulen.

5. Anerkennung der Fachschulprüfung auf die Meisterprüfung im Handwerk

Der erfolgreiche Abschluss der Fachschulausbildung wird auf die Meisterprüfung im Handwerk angerechnet und ermöglicht die Befreiung vom Teil II der Meisterprüfung.

Anrechnung von Abschlüssen an hessischen Zweijährigen Fachschulen

auf die Meisterprüfung im Handwerk

Stand: Februar 2006

Fachrichtung  Fachbereich: Technik Schwerpunkt  Befreiung Teil II Handwerke
Bäckereitechnik     Bäcker Konditoren
Bautechnik Hochbau Betonstein- und Terrazzohersteller Dachdecker Estrichleger Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Maurer und Betonbauer Stukkateure Wärme-, Kälte- u. Schallschutzisolierer Zimmerer
Bautechnik Baubetrieb - Stahlbetonbau Betonstein- und Terrazzohersteller Dachdecker Estrichleger Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Maurer und Betonbauer Stukkateure Wärme-, Kälte- u. Schallschutzisolierer Zimmerer
Bautechnik Ingenieurbau/ Tiefbau Brunnenbauer Maurer und Betonbauer Straßenbauer
Bautechnik Tiefbau Brunnenbauer  Maurer und Betonbauer Straßenbauer
Bautechnik Bausanierung und Denkmalpflege keine Befreiung
Bekleidungstechnik     Damen- und Herrenschneider
Bekleidungstechnik Gestaltung - Fertigung Damen- und Herrenschneider
Bekleidungstechnik Produkt- management Damen- und Herrenschneider
Bergbau Maschinentechnik Feinwerkmechaniker Metallbauer
Bergbau Elektrotechnik Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Brautechnik     Brauer und Mälzer
Druck und Grafik     Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Flexografen Siebdrucker Steindrucker (fehlt in Hessen)
Drucktechnik     Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Flexografen Siebdrucker
Allgemeine Elektrotechnik, Energietechnik, Meß- und Regeltechnik, Elektronik     Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Meß- und Regelungstechnik Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Prozeßleittechnik/ Meß- und Rege­lungstechnik Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Energietechnik und Prozeßautomati­sierung Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Energietechnik/ Energieelektronik Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Energieelektronik Elektromaschinenbauer Elektrotechniker
Elektrotechnik Nachrichtentechnik/ Nachrichten­elektronik Elektrotechniker Informationstechniker
Elektrotechnik Informations­elektronik Elektrotechniker Informationstechniker
Elektrotechnik Datenverarbeitungs­technik / Daten­elektronik Elektrotechniker
Elektrotechnik Datenverarbeitungs­technik Elektrotechniker
Elektrotechnik Datenverarbeitungs­technik Elektrotechniker Informationstechniker
Elektrotechnik Gebäudetechnik Elektrotechniker
Elektrotechnik Informations- und Kommunikations- technik Elektrotechniker Informationstechniker
Elektrotechnik Computersystem- und Netzwerktechnik Elektrotechniker Informationstechniker
Farben, Lacke, Anstrichstoffe/Farb- und Lacktechnik     Maler und Lackierer
Farb- und Lacktechnik Gestaltung und Denkmalpflege Maler und Lackierer
Feinwerktechnik      Feinwerkmechaniker
Feinwerktechnik - Optik-Elektronik - Produktions-automatisierung Feinwerkmechaniker
Fleischtechnik/ Fleischereitechnik     Fleischer
Galvanotechnik     Galvaniseure
Gerbereitechnik     Gerber
Gestaltungstechnik Metallgestaltung Graveure Metallbildner
Gießereitechnik     Metall- und Glockengießer
Glasbautechnik     Glaser
Glastechnik - Fensterbau/ Verglasungstechnik - Glasbautechnik Glaser
Glas- und Fensterbautechnik     Glaser
Glashüttentechnik     Glaser
Glasinstrumententechnik     Glasbläser und Glasapparatebauer
Glastechnik Glasapparatebau Glasbläser und Glasapparatebauer
Glastechnik Glasapparatebau­technik Glasbläser und Glasapparatebauer
Glastechnik Glasgestaltung Glas- und Porzellanmaler Glasveredler
Glasgestaltung     Glas- und Porzellanmaler Glasveredler
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik     Ofen- und Luftheizungsbauer Installateur und Heizungsbauer  
Hörgeräteakustik     Hörgeräteakustiker
Holztechnik     Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspiel­zeugmacher Parkettleger Tischler Zimmerer
Kälteanlagentechnik     Kälteanlagenbauer
Kältetechnik     Kälteanlagenbauer
Karosserie- und Fahrzeugbau / Karosserie- und Fahrzeugbautechnik     Karosserie- und Fahrzeugbauer
Karosserie- und Fahrzeugtechnik     Karosserie- und Fahrzeugbauer
Keramotechnik / Keramik     Keramiker
Kraftfahrzeugtechnik     Kraftfahrzeugtechniker
Kunststoff- und Kautschuktechnik     Keine Befreiung
Landmaschinentechnik     Landmaschinenmechaniker
Lederverarbeitung     Sattler und Feintäschner Schuhmacher
Maschinenbau Mühlenbautechnik Feinwerkmechaniker
Allgemeiner Maschinenbau / Maschinentechnik     Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer Zweiradmechaniker
Maschinentechnik Allgemeiner Maschinenbau Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer
Maschinentechnik Automatisierungs-technik Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer
Maschinentechnik Fertigungstechnik - Konstruktion Feinwerkmechaniker Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer  
Maschinentechnik Verfahrenstechnik  Kälteanlagenbauer
Maschinentechnik Fertigungstechnik - Konstruktion - Verfahrenstechnik Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Metallbauer Rolladen- und Jalousiebauer
Maschinentechnik Versorgungstechnik Installateur und Heizungsbauer Ofen- und Luftheizungsbauer  
Maschinentechnik Versorgungstechnik Installateur und Heizungsbauer Klempner
Mechatronik     Elektrotechniker Feinwerkmechaniker
Metallgestaltung Schmuck und Gerät Gold- und Silberschmiede
Müllerei     Müller
Nachrichtentechnik     Elektrotechniker Informationstechniker
Papiertechnik     Buchbinder
Sanitärtechnik     Installateur und Heizungsbauer
Schiffsbetriebstechnik     Behälter- und Apparatebauer Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Feinwerkmechaniker Installateur und Heizungsbauer Klempner Metallbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Zweiradmechaniker
Spreng- und Sicherheitstechnik     Büchsenmacher Feinwerkmechaniker
Stahlbautechnik     Metallbauer
Stahlschiffbautechnik     Metallbauer
Steintechnik     Steinmetzen und Steinbildhauer
Strickerei     Stricker
Textiltechnik      Stricker Weber
Textilveredelungstechnik     Textilreiniger
Webereitechnik, Webgestaltung     Weber
Fachbereich Gestaltung Fachrichtung Schwerpunkt Befreiung Teil II Handwerke
Edelstein- und Schmuckgestaltung     Gold- und Silberschmiede Graveure Metallbildner
Edelmetallgestaltung - Emaillieren - Fassen - Gerät / Silber-schmieden - Gravieren - Schmuck / Goldschmieden - Ziselieren Keine Befreiung
Glasgestaltung   Glas- und Porzellanmaler Glasveredler
Glasveredelung und Glasgestaltung     Glas- und Porzellanmaler Glasveredler
Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung des Fachschulbesuchs ist im Rahmen folgender Regelungen möglich: