Rechtsgrundlagen des beruflichen Schulwesens
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Bei der Digitalisierung von Daten können Fehler auftreten. Gesetze und Verordnungen sind daher nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen) veröffentlicht ist.
Die Geltungsdauer mehrerer Rechtsvorschriften wurden geändert.
Beachten Sie bitte die Verordnung zur Neuregelung der Befristung und Änderung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums (ABl. 12/12 S. 710 ff).
- Details zur neuen Lehrerzuweisung an beruflichen Schulen in Hessen ("Neue Lehrerzuweisung an beruflichen Schulen in Hessen“, in: Schulverwaltung Hessen/RLP, 02/2012) (Info)
- Anhang zu 11. Berufschule Teilzeit (BST, BSBT): Verfahren der Klassenbildung ("Neue Lehrerzuweisung an beruflichen Schulen in Hessen", in: Schulverwaltung Hessen/RLP, 02/2012) (Info)
- Liste der BKZ Berufenummern (Stand Januar 2012) (Info)
- Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen - 20.12.2010 (Info)
- Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen - 20.12.2010 - Anlagen (rtf) (Info)
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Berufsschule ..
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Berufsvorbereitung - EIBE ..
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Berufsfachschule ..
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Höhere Berufsfachschule ..
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Mehrjährige Berufsfachschule ..
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Fachoberschule ..
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Berufliches Gymnasium ..
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Fachschule ..
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