Hessischer Bildungsserver / Berufliche Bildung in Hessen

Berufsqualifizierende Bildungsgänge

Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen

  • Berufsschulen
  • Berufsfachschulen
    • Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem mittleren Abschluss führen
    • Einjährige höhere Berufsfachschulen
    • Zweijährige höhere Berufsfachschulen, die auf einem mittleren Abschluss aufbauen und zu einem schulischen Berufsabschluss führen (Assistentenausbildung)
    • Mehrjährige Berufsfachschulen mit Berufsabschluss
  • Fachschulen
    • Einjährige Fachschulen
    • Zweijährige Fachschulen
    • Fachschulen für Sozialpädagogik
    • Fachschulen für Heilpädagogik

Berufsschule

Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im Dualen System von Betrieb und Berufsschule. Mit der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt jede/r Auszubildende/r unabhängig vom Alter und der Vorbildung der Berufsschulpflicht.

Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

Berufsschule und Ausbildungsbetrieb erfüllen für Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb sind dabei jeweils eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner.

In der dualen Berufsausbildung führt die Berufsschule zum schulischen Teil eines berufsqualifizierenden Abschlusses. In der Berufsschule kann unter besonderen Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der Mittlere Abschluss oder die Fachhochschulreife erworben werden (Verordnung über die Berufsschule vom 9. September 2002 geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2006, Erwerb gleichwertiger Abschlüsse in der Berufsschule gemäß der §§ 8-11 ). Der Facharbeiter- oder Gesellenbrief und das Abschlusszeugnis der Berufsschule eröffnen die Möglichkeit zum Besuch von Fachschulen (z.B. Technikerschule).

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen sind Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch weder eine Berufsausbildung noch eine berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie vermitteln berufliche und allgemeinbildende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten auf die Fachbildung in einem Ausbildungsberuf vor oder führen unmittelbar zu einem Berufsabschluss. Berufsfachschulen können zu einem dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss führen, die höheren Berufsfachschulen setzen den mittleren Abschluss voraus.

Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem mittleren Abschluss führen

Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss führen und eine berufliche Grundbildung in dem betreffenden Berufsfeld vermitteln, setzen den Hauptschulabschluss voraus.

Einjährige höhere Berufsfachschule

Einjährige Berufsfachschulen vermitteln berufliche und allgemeine Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Vorbereitung auf bestimmte Ausbildungsberufe. Sie setzen einen Mittleren Abschluss voraus.

Zweijährige höhere Berufsfachschulen

Zweijährige höhere Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Berufsabschluss führen (Ausbildung von Assistentinnen/Assistenten), setzen einen mittleren Abschluss voraus. Die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die erfolgreiche Ausübung des gewählten Berufes erforderlich sind, steht im Mittelpunkt der Ausbildung. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Durch Teilnahme an einem Zusatzunterricht ist die Möglichkeit gegeben, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Fachschulen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung.

Die Fachschule vermittelt aufbauend auf einer beruflichen Erstqualifikation eine vertiefte berufliche Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung (Aufstiegsqualifizierung). Der Besuch der Fachschule setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine in der Regel entsprechende praktische Berufstätigkeit voraus. Die Fachschule führt zu einer Prüfung, mit der ein schulischer Berufsabschluss erworben wird.

Einjährige Fachschulen

Die Ausbildung an den einjährigen Fachschulen baut auf der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie auf einer einschlägigen mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit auf. Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen Bürokommunikation, Landwirtschaft, Mal- und Lackiertechnik.

Zweijährige Fachschulen

Die berufliche Weiterbildung an zweijährigen Fachschulen hat das Ziel, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen. Es werden Kompetenzen sowie wissenschaftliche Arbeitsmethoden in der gewählten Fachrichtung erworben, gefestigt, vertieft und ergänzt, die zur erfolgreichen Fortführung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines Studiums befähigen und die eine Anerkennung von Leistungen in einer fachbezogenen Studienrichtung ermöglichen können.

Studierende können nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II durch eine Zusatzprüfung den Nachweis erbringen, dass sie über die für die Ausbildereignung erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 30 des Berufsbildungsgesetzes verfügen.

Mit erfolgreichem Fachschulabschluss und einer Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden. Mit diesem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Fachschulen für Sozialpädagogik

An den Fachschulen für Sozialpädagogik werden Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Ziel der Ausbildung ist, im sozialpädagogischen Bereich selbständig tätig zu sein.

Fachschulen für Heilpädagogik

Die Ausbildung an den Fachschulen für Heilpädagogik baut auf dem Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher" und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Erzieherin/Erzieher auf. Die Ausbildung dauert in Vollzeitform eineinhalb Jahre und in Teilzeitform zweieinhalb Jahre. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.